Unternehmens- und Qualitätsziele
Als Unternehmensziel streben wir an, auch weiterhin im Schwerpunkt mittelständische Unternehmen sowie Einzelpersonen bei ihren rechtlichen Problemen zu beraten und Lösungen zu finden, ihre Rechte nach Möglichkeit auf dem Verhandlungswege, ggf. auch gerichtlich durchzusetzen. Hierzu gehört im Schwerpunkt die begleitende Beratung bei der Firmenentwicklung zur Umsetzung der jeweiligen Firmenziele bis hin zur Durchführung personeller Lösungen im arbeitsrechtlichen Bereich, wo entsprechende Erfahrungen sowohl in Massenverfahren auf Arbeitgeberseite wie auch auf Arbeitnehmerseite bestehen.
Dieses Unternehmensziel soll durch eine besondere, stets zu verbessernde Qualität der Dienstleistung der Sozietät erreicht werden. Sie wird wesentlich durch die rechtliche Qualifikation der Sozien gewährleistet, die sich in allen Rechtsbereichen den laufenden Entwicklungen stellen und fortbilden. Aus diesem Grundsatz ergibt sich eine Qualitätspolitik, die darauf ausgerichtet ist, im Interesse der Mandanten eine dauerhaft hohe Qualität der Dienstleistungen unter termin- und kostenoptimalen Arbeitsabläufen zu gewährleisten. Jeder Mitarbeiter ist darin eingebunden, durch entsprechende qualitätssichernde, in sich vernetzte organisatorische Maßnahmen in allen Bereichen mögliche Fehler bereits in ihrer Entstehung zu erkennen und zu verhindern.
Die Sozietät fühlt sich dem Wohle der Mandantschaft verpflichtet nach dem Motto "Wenn ich mich um das Wohl des Mandanten kümmere, muß ich mich um mein eigenes Wohl nicht sorgen".
Zur Absicherung der organisatorischen Qualität ist das Qualitätssicherungs- und Kanzleimanagement zertifiziert worden nach DIN EN 9001 durch Det Norske Veritas; die Sozietät fühlt sich diesem für Dienstleister neuartigen Qualifizierungssystem auch weiterhin verpflichtet, um laufend ihre Position bei Mitarbeitern und Mandanten zu verbessen. Dazu gehört neben der regelmäßigen Mandantenbefragung auch die technische Unterstützung durch eine moderne EDV-Anlage, entsprechende Kanzlei-Software und schließlich die Nutzung sämtlicher wichtigen online-Datenbanken.
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News
Neue, schlechte Nachrichten für Vermieter:
Wer sich gegenüber dem Mieter bei Ende des Mietvertrages (oder auch zuvor) auf unwirksame Schönheitsreparaturklauseln beruft, muss dem Mieter die Anwaltskosten bezahlen, die diesem entstehen, wenn er dieses Verlangen unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes abwehrt.
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