Verkehrsrecht
Das Amtsgericht Kiel hat mit Urteil vom 13.03.2009 (Az.: 110 C 13/09) entschieden, dass der Halter eines Kfz. nicht auf Grund einer so genannten Halterhaftung zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn er sein Kfz. einem Dritten überlassen hat und dieser Dritte unberechtigt auf einem privaten Parkplatz parkt.
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